Inhalt
Ziele einer Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Hilfe zielt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der Familie als Betreuungs- und Erziehungsinstanz für alle in der Familie lebenden Kinder und Jugendlichen. Die Familienhilfe hat also zum Ziel, Familien zu helfen und diese zu stärken.
Rahmenbedingungen einer Familienhilfe
Ähnlich wie eine Erziehungsbeistandschaft, wird auch die sozialpädagogische Familienhilfe über das Jugendamt verfügt. Die Rechtsgrundlage bietet dabei der § 31 SGB VIII in Verbindung mit dem §27 und/oder dem §35a SGB VIII. Das Jugendamt finanziert die Familienhilfe also. Durchgeführt wird die Familienhilfe dann von Fachkräften unterschiedlicher sozialer Träger.
Ablauf einer Familienhilfe
Eine SPFH ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Zwei Fachkräfte arbeiten mit der gesamten Familie in unterschiedlichen Konstellationen (z.B. nur Eltern, nur Kind, alle gemeinsam). Darüber hinaus geht die SPFH mit anderen helfenden Institutionen in einen fachlichen Austausch, um bestehende Ressourcen sinnvoll und kompetent zu nutzen.